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1. | Dachverband | Unsere Schule ist der JKS (Japan Karate Shoto Federation Switzerland) angeschlossen. Als Member der JKS, sind wir auch der SKA (Swiss Karate Association) und der SKF (Swiss Karate Federation) angeschlossen. |
2. | Mitgliedschaft | |
2.1 | Allgemein | Die Schule besteht aus Aktiv-, Passiv- und Ehrenmitgliedern. |
2.2 | Aktivmitglieder | Aktivmitglied kann jede Person gegen Abgabe der unterzeichneten Beitrittserklärung werden. Unmündige haben die schriftliche Erlaubnis des gesetzlichen Vertreters vorzulegen. Der Schule steht das Recht zu, die Vorweisung eines ärztlichen Zeugnisses oder eines Leumundszeugnisses zu verlangen. Die Aufnahme eines Mitgliedes kann ohne Angabe eines Grundes von der Schulleitung verweigert werden. |
2.3 | Passivmitglieder | Passivmitglied kann jede Person werden, welche die Schule unterstützt und deren Ziele fördern möchte. |
2.4 | Ehrenmitglieder | Durch die Schulleitung, können für besondere Leistungen für unsere Schule oder auch fürs Karate Ehrenmitglieder auf Lebzeiten, Freimitglieder auf eine bestimmte Dauer ernannt werden. |
2.5 | Austritte | Die Kündigung muss einen Monat vor Ablauf des bezahlten Semesters schriftlich erfolgen. Die Stichtage für die Kündigung sind jeweils der 1. Juni und der 30. November. Eine verspätete Kündigung hat zur Folge, dass sich die Zugehörigkeit zur Schule stillschweigend um ein weiteres Semester verlängert. Der Austritt des Schülers befreit denselben nicht von der Zahlung der offenen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Schule. In Härtefällen kann auf schriftliches Gesuch hin die Schulleitung einen anderen Austrittstermin akzeptieren. Trainingsabsenzen entbinden den Schüler nicht von finanziellen Verpflichtungen. |
2.6 | Reglementsanerkennung | Die Mitgliedschaft beinhaltet automatisch die Anerkennung dieses Reglements. |
2.7 | Schulgeld | Sämtliche Mitglieder, ausser Ehren- und Freimitglieder, sind zur Bezahlung des Mitgliederbeitrages verpflichtet. |
2.8 | Ausschluss | Schüler, die dem Ansehen und dem Zweck unserer Schule zuwiderhandeln oder das Reglement durch ihre Handlung verletzen, können durch die Schulleitung ausgeschlossen werden. Der Ausschluss des Schülers befreit denselben nicht von der Zahlung der offenen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Schule. |
3 | Preise und Trainingszeiten | |
3.1 | Preise | Die Preise für eine Mitgliedschaft in unserer Schule, sind auf unserer Website aufgelistet. Karate-Toffen, behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit anzupassen. Lizenz: Die Lizenzmarke wird vom Verband ausgestellt und ist zahlbar mit dem Schulbeitrag am Anfang des Jahres. Kosten: CHF 100.- pro Jahr. Jeder Schüler muss im Besitz einer gültigen Lizenzmarke sein. |
3.2 | Trainingszeiten | Die Trainingszeiten richten sich nach dem Trainingsplan, welcher auf unserer Website publiziert ist. Änderungen der Trainingszeiten sind vorbehalten. |
4 | Schlussbestimmungen | |
4.1 | Versicherung | Jeder Schüler hat sich gegen sämtliche Risiken selbst zu versichern. Karate-Toffen lehnt jede Haftung ab. |
4.2 | Krankheit und Unfall | Jede Absenz durch Krankheit oder Unfall ist der Schule zu melden. Es liegt im Ermessen der Schule, bei längeren Absenzen ab 4 Wochen den bezahlten Mitgliederbeitrag oder einen Teil davon dem Schüler gutzuschreiben. |
4.3 | Inkraftsetzung des Reglements | Inkraftsetzung dieses Reglements am 1. Januar 2014. |
4.4 | Anpassungen | 1.1.2024 | Anpassungen auf Grund Dojowechsel. |
Dojoleitung | Matthias Fankhauser | |
Kassiererin | Céline Doriot |