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| 1. | Dachverband | Unsere Schule ist der JKS (Japan Karate Shoto Federation Switzerland) angeschlossen. Als Member der JKS, sind wir auch der SKA (Swiss Karate Association) und der SKF (Swiss Karate Federation) angeschlossen. |
| 2. | Mitgliedschaft | |
| 2.1 | Allgemein | Die Schule besteht aus Aktiv-, Passiv- und Ehrenmitgliedern. |
| 2.2 | Aktivmitglieder | Aktivmitglied kann jede Person gegen Abgabe der unterzeichneten Beitrittserklärung werden. Unmündige haben die schriftliche Erlaubnis des gesetzlichen Vertreters vorzulegen. Der Schule steht das Recht zu, die Vorweisung eines ärztlichen Zeugnisses oder eines Leumundszeugnisses zu verlangen. Die Aufnahme eines Mitgliedes kann ohne Angabe eines Grundes von der Schulleitung verweigert werden. |
| 2.3 | Passivmitglieder | Passivmitglied kann jede Person werden, welche die Schule unterstützt und deren Ziele fördern möchte. |
| 2.4 | Ehrenmitglieder | Durch die Schulleitung, können für besondere Leistungen für unsere Schule oder auch fürs Karate Ehrenmitglieder auf Lebzeiten, Freimitglieder auf eine bestimmte Dauer ernannt werden. |
| 2.5 | Austritte | Die Kündigung muss einen Monat vor Ablauf des bezahlten Semesters schriftlich erfolgen. Die Stichtage für die Kündigung sind jeweils der 1. Juni und der 30. November. Eine verspätete Kündigung hat zur Folge, dass sich die Zugehörigkeit zur Schule stillschweigend um ein weiteres Semester verlängert. Der Austritt des Schülers befreit denselben nicht von der Zahlung der offenen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Schule. In Härtefällen kann auf schriftliches Gesuch hin die Schulleitung einen anderen Austrittstermin akzeptieren. Trainingsabsenzen entbinden den Schüler nicht von finanziellen Verpflichtungen. |
| 2.6 | Reglementsanerkennung | Die Mitgliedschaft beinhaltet automatisch die Anerkennung dieses Reglements. |
| 2.7 | Schulgeld | Sämtliche Mitglieder, ausser Ehren- und Freimitglieder, sind zur Bezahlung des Mitgliederbeitrages verpflichtet. |
| 2.8 | Ausschluss | Schüler, die dem Ansehen und dem Zweck unserer Schule zuwiderhandeln oder das Reglement durch ihre Handlung verletzen, können durch die Schulleitung ausgeschlossen werden. Der Ausschluss des Schülers befreit denselben nicht von der Zahlung der offenen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Schule. |
| 3 | Preise und Trainingszeiten | |
| 3.1 | Preise | Die Preise für eine Mitgliedschaft in unserer Schule, sind auf unserer Website aufgelistet. Karate-Toffen, behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit anzupassen. Lizenz: Die Lizenzmarke wird vom Verband ausgestellt und ist zahlbar mit dem Schulbeitrag am Anfang des Jahres. Kosten: CHF 100.- pro Jahr. Jeder Schüler muss im Besitz einer gültigen Lizenzmarke sein. |
| 3.2 | Trainingszeiten | Die Trainingszeiten richten sich nach dem Trainingsplan, welcher auf unserer Website publiziert ist. Änderungen der Trainingszeiten sind vorbehalten. |
| 4 | Datenschutz | |
| 4.1 | Der Verein erhebt von den Mitgliedern ausschliesslich jene Personendaten, die für die Erfüllung des Vereinszwecks erforderlich sind. Der Vorstand gewährleistet eine dem Risiko angemessene Sicherheit der Daten. Mitgliederdaten werden nicht an andere Mitglieder weitergegeben, mit Ausnahme von Vereinsmitgliedern, die diese Daten zur Ausübung ihrer Vereinstätigkeiten benötigen (z.B. Trainer, Vorstand). Die Mitgliederdaten, namentlich Vor- und Nachname und Gurtgrad, können auf der Website und im Newsletter des Vereins veröffentlicht werden. Notwendige Mitgliederdaten können an den Verband JKS Switzerland sowie an den Dachverband Swiss Karate Federation und Swiss Karate Association für z.B. Lizenzen weitergeben werden. Darüber hinaus können Mitgliederdaten wie beispielsweise Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Postleitzahl, Ort, AHV-Nummer und Vereinseintrittsdatum für Karate-Toffen, wie auch der zur Förderbeiträge zu Jugend und Sport, etc. an die entsprechenden Behörden weitergegeben werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen einer gesetzlich zulässigen Auftragsverarbeitung, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben oder behördlich angeordnet wird. Bei Veranstaltungen wie Turnieren, Spezialtrainings, Events u.ä., für die eine Registrierung erforderlich ist, können die bei einer Anmeldung angegebenen Daten an die Organisatoren und Registrierungsplattformen weitergegeben werden. Unser Verein führt Anwesenheitslisten, um verschiedene wichtige Zwecke zu erfüllen: die Erfüllung unserer Nachweispflicht gegenüber Jugend und Sport (J&S) für die Bereitstellung von Fördergeldern, die faire und genaue Bezahlung unserer Trainer, sowie die Überprüfung der Teilnahme an Trainings für bestimmte Qualifikationen wie Gurtprüfungen. Darüber hinaus nutzen wir die Listen, um Vergleichsstatistiken zu erstellen, die uns helfen, unsere Angebote zu verbessern. Diese Statistiken basieren auf langfristig gesammelten Daten. Die am Training Teilnehmenden werden vor Ort im Dojo registriert. Bei einem Vereinsaustritt, werden alle zu diesem Mitglied gespeicherten Daten, einschliesslich der Daten zu Gurtprüfungen und Lizenzmarken, nach dem Ende des laufenden Semesters archiviert (dies für eine spätere Reaktivierung), welche auf Anfrage auch gelöscht werden können. Diese Vorgehensweise schützt die Privatsphäre des ausscheidenden Mitglieds und stellt sicher, dass personenbezogene Daten nicht länger als notwendig aufbewahrt werden. Die Löschung betrifft alle Speicherformen, sowohl in elektronischen Datenbanken als auch in physischen Unterlagen, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten erfordern eine längere Speicherung. Mitglieder haben das Recht auf eine vorzeitige Löschung ihrer Daten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Die Verarbeitung der Mitgliederdaten erfolgt nach den Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung sowie gemäss der Datenschutzerklärung auf der Website des Vereins. |
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| 5 | Ethik-Charta – Neun Prinzipien für den Schweizer Sport | Wir leben vor, was wir von unseren Karatekas verlangen https://www.baspo.admin.ch/de/die-neun-prinzipien-der-ethik-charta |
| 6 | Doping | https://www.swissolympic.ch/dam/jcr:44063aa0-f23d-486f-8948-489429151037/20220620_Doping-Statut-2022_final_DE.pdf |
| 7 | Sportintegrity | https://www.sportintegrity.ch/ |
| 8 | Schlussbestimmungen | |
| 8.1 | Versicherung | Jeder Schüler hat sich gegen sämtliche Risiken selbst zu versichern. Karate-Toffen lehnt jede Haftung ab. |
| 8.2 | Krankheit und Unfall | Jede Absenz durch Krankheit oder Unfall ist der Schule zu melden. Es liegt im Ermessen der Schule, bei längeren Absenzen ab 4 Wochen den bezahlten Mitgliederbeitrag oder einen Teil davon dem Schüler gutzuschreiben. |
| 8.3 | Inkraftsetzung des Reglements | Inkraftsetzung dieses Reglements am 1. Januar 2014. |
| Versionierung | ||
| 1.1.2024 | Anpassungen auf Grund Dojowechsel. | |
| 1.1.2025 | Anpassungen Kassiererin. | |
| 4.2.2026 | Anpassungen / Ergänzungen hinsichtlich J&S, Datenschutz etc. | |
| Dojoleitung | Matthias Fankhauser | |
| Kassiererin | Anna Worreby |
