News

Informationen zum Trainingsbetrieb

Wir haben bereits 2 Wochen Trainings hinter uns und ja, endlich wieder trainiere wenn auch noch etwas eingeschränkt.
Per 6. Juni wurden weitere Lockerungen im Sport erlassen was uns wieder einen Schritt näher an das „normale“ Training bringt.

Die Details zu den ab 6. Juni 2020 geltenden Regeln und Schutzkonzepten, können den generellen Rahmenvorgaben, die das BASPO erstellt hat entnommen werden.

Im Zentrum des Konzepts für den Trainingsbetrieb der Vereine ab 6. Juni 2020 stehen die fünf übergeordneten Grundsätze für den Sport:

  1. Symptomfrei ins Training/Wettkampf
  2. Distanz halten (10 m2 Trainingsfläche pro Person, wenn immer möglich 2 m Abstand)
  3. Einhaltung der Hygieneregeln des BAG
  4. Präsenzlisten (Rückverfolgung von engen Kontakten – Contact Tracing)
  5. Bezeichnung verantwortlicher Person

Dojobetrieb

Die folgenden Punkte sind Teil von unserem Schutzkonzept welche für alle Karatekas gelten:

  • Beim Eintritt ins Dojo müssen die Hände desinfiziert werden
  • Die Garderoben / Duschen dürfen wieder gebraucht werden, auch hier gilt die Regel von 2 Meter Abstand
  • Toiletten dürfen benutzt werden
  • Die An- und Abreise zum Dojo erfolgt im Idealfall nicht via ÖV (sofern möglich)
  • Der Kontakt im Training ist wieder erlaubt (Contact Tracing)
  • Training gem. Trainingsplan und Einteilung
  • Um einen direkten Kontakt zwischen verschiedenen Trainingsgruppen vermeiden zu
    können, ist jeweils eine Pause von 15 min zwischen den Trainings eingeplant.
    Die nächste Gruppe darf das Dojo erst betreten, wenn die vorherige Gruppe das Dojo
    verlassen hat. Auch hier gilt die Distanzregel von 2m. Den Weisungen der Karatelehrer ist
    strikt Folge zu leisten.

Die detaillierten Informationen, werden unseren Schülern via eMail zugestellt.

Oss, Sensei Disu