Karate Toffen | Leitung: Matthias Fankhauser, Brunnenstrasse 13, 3123 Belp | ||
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Belp, 1. Januar 2014 | BUDO Schule Gürbetal, Karate Toffen | ||
In diesem Reglement wird zur Steigerung des Sprachflusses und der allgemeinen Verständlichkeit ausschliesslich die männliche Form verwendet. Es sind jedoch beide Geschlechter angesprochen. | ||
1. | Dachverband | Die BUDO-Schule Gürbetal ist Mitglied der Japan Shotokan Karate Association (JSKA). |
2. | Mitgliedschaft | |
2.1 | Allgemein | Die Schule besteht aus Aktiv-, Passiv- und Ehrenmitgliedern. |
2.2 | Aktivmitglieder | Aktivmitglied kann jede Person gegen Abgabe der unterzeichneten Beitrittserklärung werden. Unmündige haben die schriftliche Erlaubnis des gesetzlichen Vertreters vorzulegen. Der Schule steht das Recht zu, die Vorweisung eines ärztlichen Zeugnisses oder eines Leumundszeugnisses zu verlangen. Die Aufnahme eines Mitgliedes kann ohne Angabe eines Grundes von der Schulleitung verweigert werden. |
2.3 | Passivmitglieder | Passivmitglied kann jede Person werden, welche die Schule unterstützt und deren Ziele fördern möchte. |
2.4 | Ehrenmitglieder | Durch die Schulleitung können für besondere Leistungen für die Budoschule oder für den Budosport Ehrenmitglieder auf Lebzeiten, Freimitglieder auf eine bestimmte Dauer ernannt werden. |
2.5 | Austritte | Die Kündigung muss einen Monat vor Ablauf des bezahlten Semesters schriftlich erfolgen. Die Stichtage für die Kündigung sind jeweils der 1. Juni und der 1. Dezember. Eine verspätete Kündigung hat zur Folge, dass sich die Zugehörigkeit zur Schule stillschweigend um ein weiteres Semester verlängert. Der Austritt des Schülers befreit denselben nicht von der Zahlung der offenen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Schule. In Härtefällen kann auf schriftliches Gesuch hin die Schulleitung einen anderen Austrittstermin akzeptieren. Trainingsabsenzen entbinden den Schüler nicht von finanziellen Verpflichtungen. |
2.6 | Reglementsanerkennung | Die Mitgliedschaft beinhaltet automatisch die Anerkennung dieses Reglements. |
2.7 | Schulgeld | Sämtliche Mitglieder, ausser Ehren- und Freimitglieder, sind zur Bezahlung des Mitgliederbeitrages verpflichtet. |
2.8 | Ausschluss | Schüler, die dem Ansehen und dem Zweck der Budo Schule Gürbetal zuwiderhandeln oder das Reglement durch ihre Handlung verletzen, können durch die Schulleitung ausgeschlossen werden. Der Ausschluss des Schülers befreit denselben nicht von der Zahlung der offenen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Schule. |
3. | Preise und Trainingszeiten | |
3.1 | Preise |
Die Preise für eine Mitgliedschaft in der BUDO-Schule Gürbetal sind in einer separaten Preisliste festgehalten. Lizenz: Die Lizenzmarke wird vom Verband ausgestellt und ist zahlbar mit dem Schulbeitrag am Anfang des Jahres. Kosten: CHF 80.- pro Jahr. |
3.2 | Trainingszeiten | Die Trainingszeiten richten sich nach dem Trainingsplan, welcher auf der Website der Budoschule Gürbetal publiziert ist. Änderungen der Trainingszeiten sind vorbehalten. |
4. | Schlussbestimmungen | |
4.1 | Versicherung | Jeder Schüler hat sich gegen sämtliche Risiken selbst zu versichern. Die Budo-Schule Gürbetal lehnt jede Haftung ab. |
4.2 | Krankheit und Unfall | Jede Absenz durch Krankheit oder Unfall ist der BUDO-Schule Gürbetal zu melden. Es liegt im Ermessen der Schule, bei längeren Absenzen ab 4 Wochen den bezahlten Mitgliederbeitrag oder einen Teil davon dem Schüler gutzuschreiben. |
4.3 | Inkraftsetzung des Reglements | Inkraftsetzung dieses Reglements am 1. Januar 2014. |
Leiter: | Matthias Fankhauser Brunnenstrasse 13 3123 Belp |
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Kassierin: | Céline Stübi Birkenweg 13 3132 Riggisberg |